NSG Mindenerwald
Naturschutzgebiet MI-063 · 515,0 ha · Petershagen, Diepenau, Hille
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 LG, insbesondere • zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb dieses großflächigen Wald-Komplexes; insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schützenswert • die Stieleichen-Hainbuchenwälder, • die alten bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen; ferner sind besonders zu schützen und zu fördern • naturnahe Bach-Eschen-Erlenwälder, • naturnahe Quellbereiche und Bachniederungen, • naturnahe stehende Gewässer, • Sümpfe, Röhrichte, Seggenriede und Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, • die natürliche Artenvielfalt, insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten; • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; • wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes; • wegen der besonderen Bedeutung als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Gebietsentwicklungsplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestelltes Gebiet von landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes; • wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, hier das FFH-Gebiet „Mindenerwald“ (NATURA 2000-Nr. DE-3618-302); • zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse • Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum, NATURA 2000-Code 9160), • alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (NATURA 2000-Code 9190), mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder; die Flächen mit FFH-Lebensraumtypen sind auf den Festsetzungsdetailkarten mit einem Punktmuster gekennzeichnet; • zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse • Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), • Großes Mausohr (Myotis myotis), • Große Bartfledermaus (Myotis brandti), • Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), • Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), • Fransenfledermaus (Myotis nattereri…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief MI-063
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