Naturschutzgebiet NRW

NSG Zuschlag

Naturschutzgebiet MI-062 · 42,6 ha · Rahden

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 LG, insbesondere • zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb dieses Waldgebietes; insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schützenswert – die alten bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen, – die Stieleichen-Hainbuchenwälder, • ferner sind besonders zu schützen und zu fördern – naturnahe stehende Gewässer, – naturnah ausgebildete Grabenaschnitte, – Sümpfe, Röhrichte, Seggenriede und Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, – die natürliche Artenvielfalt, insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten, • ferner sind vorhandene Amphibienwanderwege zu sichern und zu schützen; • wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes; • wegen der besonderen Bedeutung als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Gebietsentwicklungsplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestelltes Gebiet zum Schutz der Natur mit landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes; • wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden Ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, hier das FFH-Gebiet „Osterwald“ (NATURA 2000-Nr. DE 3518-302); ________________________________________ • zur Bewahrung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für die Meldung des Teilbereiches des FFH-Gebietes ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (NATURA 2000-Code 9190), – Stieleichen-Hainbuchenwälder (NATURA 2000-Code 9160) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder; • zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse – Mittelspecht (Dendrocopos medius), – Schwarzspecht (Dryocopus martius), – Rotmilan (Milvus milvus), – Pirol (Oriolus oriolus). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp bastau-niederung-wickriede_text (auszug)_2aenderung.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_bastau_wickriede.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfa…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief MI-062

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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