NSG Wittekindsberg
Naturschutzgebiet MI-038 · 120,0 ha · Porta Westfalica, Minden, Bad Oeynhausen
Schutzzweck
– Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des großflächigen Wald-Komplexes des Weser- und Wiehengebirges, insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schützenswert: • Waldmeister-Buchenwälder • Hainsimsen-Buchenwälder ferner sind besonders zu schützen und zu fördern: • weitere naturnahe Laubmischwaldgesellschaften (Bergulmen-Ahornwald, Ahorn-Lindenwald) • ein naturnaher Quellbereich samt Bach im Bereich Dehmer Burg • wertvolle Sekundärbiotope wie aufgelassene Steinbrüche und Bergwerksstollen • die natürliche Artenvielfalt, insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Bedeutung des Wesergebirges – wegen der besonderen Bedeutung des Wesergebirges als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Gebietsentwicklungsplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestelltes Gebiet von landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes, – wegen der Bedeutung des Wittekindsberges für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa als Bestandteil des FFH-Gebietes „Wälder bei Porta Westfalica“ (NATURA 2000-Nr. DE-3719-301), – zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: • Waldmeister-Buchenwald (Galio-Fagetum, NATURA 2000-Code 9130) • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum, NATURA 2000-Code 9110) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder; die Flächen mit FFH-Lebensraumtypen sind auf den Festsetzungsdetailkarten mit einem Punktmuster gekennzeichnet, – zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse: • Teichfledermaus (Myotis dasycneme) • Großes Mausohr (Myotis myotis) • Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) • Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) • Fransenfledermaus (Myotis nattereri) • Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) – zur Erhaltung der weiteren im Naturschutzgebiet vorkommenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse: • Uhu (Bubo bubo) • Hohltaube (Columba oenas) • Schwarzspecht (Dryocopus martius) Links auf externe…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief MI-038
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