Naturschutzgebiete

NSG Schmiedebruch

Naturschutzgebiet MI-029 · 34,5 ha · Petershagen

Schutzzweck

Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20 - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere zu erhalten und weiter zu entwickeln sind der Bollsee als Still- gewaesser im suedlichen Gebietsteil, ausgedehnte Roehrichte, Grossseggenriede, Weiden- gebuesche und Erlenbruchwaelder sowie nach Norden anschliessende Feucht- und Nass- wiesen, Blaenke, Kleingewaesser und Feuchtbrachen als Teil einer ehemaligen,verlandeten Flussschlinge der Weser. Ferner sind die natuerliche hohe Arten- und Strukturvielfalt des Gebietes und die vorhandenen naturnahen Lebensraeume besonders zu schuetzen und zu foerdern. Dabei ist vor allem die Funktion des Gebietes als Durchzugs-, Nahrungs- und Brutgebiet fuer zahlreiche seltene und gefaehrdete Wasser-, Wiesen- und Singvogelarten, als Lebens- und Fortpflanzungsraum fuer Amphibien, Libellen und Insekten sowie das Vorkommen zahlreicher standorttypischer, seltener und gefaehrdeter Pflanzenarten von besonderer Bedeutung. Oestlich des Gebietes schliessen sich auf niedersaechsischer Seite weitere schuetzenswerte Flaechen der ehemaligen Weserflussschlinge an, die dort ebenfalls als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Da der nordrhein-westfaelische und der niedersaechsische Bereich in di- rektem raeumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, ist die laenderuebergreifende Unterschutzstellung auch fuer den ganzheitlichen Schutz des Gebietes erforderlich. - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2005_mi-029.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_dt_2024_nr_39.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1948, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1948-05-12) Amtsblatt (2005-01-31) Amtsblatt alt (1960-07-18) Amtsblatt alt (1984-08-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Gültigkeit durch ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Detmold vom 18.09.2024 entfristet; NSG weiterhin uneingeschränkt gültig.(Dig.Okt.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Dezember 2010). LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief MI-029

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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