NSG Sandgrube Homberg
Naturschutzgebiet ME-046 · 5,0 ha · Ratingen
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere - zur Erhaltung eines ehemaligen Sandabbaugebietes als wertvollen Biotopkomplex, - zur Erhaltung der besonnten südexponierten senkrecht abfallenden Nordseite der Sandgrube, - zur Bewahrung eines speziellen, wärmebegünstigten Sonderstandortes als Lebensraum wildlebender Pflanzen- und Tierarten, - zur Erhaltung und Weiterentwicklung eines reichhaltigen Biotopmosaiks der Grubensohle, - zum Schutz der Lebensstätten von Amphibien, - zur Erhaltung und Weiterentwicklung des gehölzbestandenen nordexponierten Hanges der Sandgrube, - zum Erhalt eines geowissenschaftlich bedeutsamen Aufschlusses von Meeresablagerungen der Tertiärzeit, - als Anschauungsobjekt für die Umweltpädagogik mit einer ungewöhnlich hohen Artenvielfalt unter den Bedingungen eines ehemaligen Sandabbaugebietes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kreis Mettmann_Karte Ratingen Süd.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mettmann_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2003-06-21)( Bem.: Ordnungbe. Ver) Amtsblatt alt (2004-02-19) LP Mettmann (2012-09-16)( Bem.: 5.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale NSG-Abgrenzung vom Kreis Mettmann uebernommen. (Dig. August 2013). LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ME-046
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen