Naturschutzgebiet NRW

NSG Werreniederung und Haferbach

Naturschutzgebiet LIP-082 · 56,0 ha · Lage, Bad Salzuflen

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gem. § 20 LG insbesondere: - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines geomorphologisch deutlich ausgeprägten Flusstales mit naturnahem Flusslauf und natürlichem Überschwemmungsgebiet einer regional bedeutsamen Flussaue, eines naturnahen Erlenbruch- waldes regionaler Bedeutung auf einer flussbegleitenden Niederterrasse im Übergang zu Vor- und Nachschüttsanden, eines naturnahen, typischen Sohl- und Kastentales mit naturnahem, ständig wasserführendem Bachlauf von lokaler Bedeutung in der naturräumlichen Einheit des Lager Höhenzuges als Lebensraum für seltene, gefährdete sowie landschaftsraumtypische wildlebende Pflanzen und Tiere, hierbei handelt es sich vor allem um folgende Lebensräume und Biotoptypen: - schutzwürdige und gefährdete Fließgewässer in der Ausprägung als naturnaher Mittelgebirgsfluss sowie als naturnaher Bachmittellauf des Mittelgebirges einschließlich ihrer Uferhochstauden, Ufergehölze, Steilufer und Sand- und Kiesbänke, - naturnahe Waldbereiche der Moor- und Bruchwälder in der Ausprägung als Erlen-Bruchwald sowie Auwaldfragmente des bachbegleitenden Erlenwaldes, - Mager-, Nass- und Feuchtgrünland, - zur Sicherung eines strukturreichen Gebietes als Refugial-, Trittstein-, Kern- und Vernetzungslebensraum für Lebensgemeinschaften auengeprägter Biotope der Flüsse und Bachtäler, der strukturreichen Auwälder, der feuchten Grünlandkomplexe sowie Brachflächen, - zum Schutz der hier vorkommenden gefährdeten Tier- und Pflanzenarten: u.a. kommen im Gebiet folgende Arten der "Roten Liste der gefährdeten Pflanzen in Nordrhein-Westfalen" vor: - Ulmus laevis (Flatterulme), RL 2, - Ranunculus fluitans (Flutender Wasser-Hahnenfuß), RL 3; das Gebiet stellt sich auch als wertvoller Bereich für Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und die Avifauna (insbesondere Höhlenbrüter, typische Arten der Fließgewässer sowie Wasservögel) dar, u.a. kommen im Gebiet folgende Arten der "Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-Westfalen" vor: - Alcedo atthis (Eisvogel), RL 2, - Cinclus cinclus (Wasseramsel), RL 3, - Helix pomatia (Weinbergschnecke), RL 4, - Luscinia megarhynchos (Nachtigall), RL 3, - Pernis apivorus (Wespenbussard), RL 3, - Picus viridis (Grünspecht), RL 3, - Triturus cristatus (Kammolch), RL 3; - aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gründen, - wegen der Seltenheit verschiedener vegetationskundlich wertvoller Flächen, der besonderen Eigenart und hervorragenden …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LIP-082

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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