NSG An der Horst
Naturschutzgebiet KLE-050 · 32,0 ha · Kevelaer
Schutzzweck
Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a) b) und c) LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines wertvollen Biotopkomplexes aus naturnahem Erlenbruchwald, Eichenmischwald und Auenwaldresten mit den charakteristischen Biotoptypen und Lebensgemeinschaften, sowie Schilfröhrrichtbeständen, Großseggenrieden, Fließ- und Stillgewässern und angrenzendem Feuchtgrünland insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Biotope und Biotoptypen, insbesondere von Erlenbruch- und Eichenwäldern, Sümpfen und Rieden sowie Nass- und Feuchtweiden oder natürlich gestuften Stillgewässern mit Röhrichten und Fließgewässerabschnitten - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen seltener und gefährdeter Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, insbesondere für Vogelarten, wie Hohltaube, Teichhuhn, Nachtigall, Zilpzalp, Fitis und Dorngrasmücke, für zahlreiche Fledermausarten, Libellenarten, wie die Gebänderte Prachtlibelle, sowie Amphibien. - wegen der Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzenarten, wie Steife-Segge, Ufer-Segge, Stern-Segge, Schlank-Segge, Sumpf-Segge, Gemeiner Gilbweiderich, Pfennigkraut, Gemeiner Froschlöffel, Echtes Springkraut, Sumpf-Schachtelhalm, Kriechender Arznei-Baldrian, Ufer-Wolfstrapp, Sumpf-Reitgras, Sauerampfer, Krauser- Ampfer, Sumpf-Helmkraut, Sumpf-Dotterblume, Gift-Hahnenfuß, Wasserpfeffer- Knöterich, Floh-Knöterich, Wasser-Sumpfkresse, Kleinblütige Sumpfkresse, Bittersüßer Nachtschatten, Gelbe Schwertlilie, Wasser-Schwaden, Kleine Wasserlinse. - zur Erhaltung und Herstellung von naturnahen Strukturen, wie gegliederte und gut ausgeprägte Waldmäntel und Totholzbestände - zur Wiederherstellung der ursprünglichen landschaftstypischen Wasserverhältnisse und eines ausgeglichenen Nährstoffhaushaltes - wegen der Bedeutung der naturnah und strukturreich ausgeprägten Waldflächen für den regionalen und landesweiten Biotopverbund. b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der grundwasserbeeinflussten Bruch- und Sumpfbereiche sowie Altwasser. c) wegen der charakteristischen Eigenart und Schönheit des gesamten Biotopkomplexes als besonders naturnah ausgebildeter und prägender Bestandteil der Landschaft des Unteren Niederrheins. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte A.pdf http://legaldocs.naturs…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-050
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen