Naturschutzgebiete

NSG Issumer Fleuth

Naturschutzgebiet KLE-047 · 17,0 ha · Kevelaer, Geldern

Schutzzweck

Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG, insbesondere - Zur Erhaltung und Entwicklung des landesweit bedeutenden Niedermoor-Verlandungskomplex mit Altwassern, Roehrichten und bachbegleitendem Erlen-Eschenwald mit bedeutendem Vorkommen von Eisvogel, Wasserralle, Teichrohrsaenger, Pirol und Rohrweihe, ausserdem Fliessgewaesser und Graeben mit Steinbeisser, Schlammpeitzger und Bitterling, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang 1 der FFH - Richtlinie: - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), sowie die folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie: - Teichfledermaus, Bitterling, Schwarzspecht, Eisvogel, Rohrweihe, Teichrohrsaenger, Knaekente, Loeffelente, Bekassine, Krickente, Nachtigall, Pirol, Wasserralle, Zwergtaucher, Schlammpeitzger, Steinbeisser. Schutzziele und Massnahmen auf der Grundlage des Schutzzweckes sind: - Erhaltung und Entwicklung der Schneidenriede und Kalkflachmoore mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch Sicherung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts unter Beruecksichtigung des Wassereinzugsgebietes, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, Verbot der Einleitung naehrstoffreichen Wassers, - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung auf ein naturvertraegliches Mass, - Ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Vermehrung / Wiederherstellung auf geeigneten Standorten (eventuell durch Neuanlage von Gewaessern), - Erhaltung und Foerderung der Schlammpeitzger-Population durch Erhaltung und Entwicklung von flachen, stehenden bzw. sehr langsam fliessenden Gewaessern mit intensivem Wasserpflanzen- bestand und weichem schlammigen, gut durchluefteten Untergrund, - Vermeidung von Faulschlammbildungen und Verockerungen, - Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch Erhaltung und Entwick…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-047

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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