NSG Deichvorland bei Grieth mit Kalflack
Naturschutzgebiet KLE-033 · 505,0 ha · Kalkar, Kleve, Bedburg-Hau
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebens- gemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, insbesondere 1. zur Erhaltung der Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener Wat- und Wasservögel, 2. zur Erhaltung der Rast- und Äsungsplätze nordischer Wildgänse als Teil des internationalen Feucht- gebietes Unterer Niederrhein gemäß Ramsar Konvention, 3. zur Erhaltung der durch den Rhein geschaffenen naturräumlichen Strukturen der Auenlandschaft, sowie der eingetieften Altstromrinne, durch die die Kalflack fließt und der bäuerlichen Kulturlandschaft, die sich durch charakteristische Lebensgemeinschaften mit hohem Artenreichtum auszeichnen, 4. zur Entwicklung naturnahen Auenwaldes auf den Teilflächen, die nicht dem Wat- und Wiesenvogelschutz (d. h. der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung) vorbehalten bleiben sollen, 5. zum Schutz von Feuchtgrünlandflächen und sonstigen extensiven Grünland wegen ihrer Seltenheit und ihres Artenreichtums sowie aufgrund des Vorkommens von gefährdeten Arten, 6. zur Erhaltung und Optimierung eines naturnah strukturierten Altrheinkomplexes mit gut ausgebildeter Vege- tationszonierung wie der typisch ausgeprägten Schwimmblattvegetation, Röhrrichtzone, feuchten Hochstau- denfluren, punktuellen Schlammpionierfluren und Weichholzauenbeständen, 7. zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (sehr schutzwürdige Grundwasserböden z.B. typische Auengleye); 7. zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotop-entwicklungspotential (sehr schutzwürdige Grundwasserböden z.B. typische Auengleye); Nr. 7 auch aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 sowie Nr. 3, 5 und 6 auch wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. (3) Die Festsetzung erfolgt des Weiteren A) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Hierbei handelt es sich bei dem FFH-Gebiet DE-4102-302 "Kalflack" gemäß der Lebensraumtypenkarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Verordnungsgebiet um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (NATU…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-033
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