Naturschutzgebiet NRW

NSG Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Duene

Naturschutzgebiet KLE-032 · 48,0 ha · Rees, Hamminkeln

Schutzzweck

Schutzzweck Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere - als Biotopkomplex für den Unteren Niederrhein bedeutsamer und repräsentativer Auenabschnitt mit naturnahem Altwasser und typischer Verlandungsvegetation sowie feuchten Hochstaudenfluren, - zur Erhaltung der Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum und der Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft (Moorgleye, Anmoorgleye, Nassgleye, z. T. Gleye mit natürlichem Wasserhaushalt oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen, regional Auenböden mit rezenter Überflutung, Parabraunerden und Braunauenböden), - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Das Naturschutzgebiet liegt im Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten und in die Erste Liste der EU - Kommission der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der atlantischen biogeografischen Region vom 07.12.2004 (Abl. EG Nr. 387/1 vom 29.12.2004) aufgenommenen FFH-Gebietes DE-4204-305 "NSG Sonsfeldsche Bruch, Hagener Meer und Düne, mit Erweiterung" mit den folgenden natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH - Richtlinie: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code: 3150) Feuchte Hochstaudenfluren (NATURA-2000-Code: 6430) Das Naturschutzgebiet ist außerdem Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9-616.07.00.04- (MBl NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 LG unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer Niederrhein" Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsbiotope seltener Wat- und Wiesenvögel und der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse. Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung ei…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-032

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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