NSG Altrhein Reeser-Eyland
Naturschutzgebiet KLE-030 · 43,0 ha · Rees
Schutzzweck
Schutzzweck Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) LG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung des für den Unteren Niederrhein repräsentativen und gut erhaltenen Altrheins mit typischer Zonierung von unterschiedlichen Sukzessionsstadien (Röhrichte und Schlammfluren) sowie einem wichtigen Vorkommen des Bitterlings, - zur Erhaltung der Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum und der Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft (Moorgleye, Anmoorgleye, Nassgleye, z.T. Gleye mit natürlichem Wasserhaushalt oder nur geringfügig abgesenkten Wasserständen, regional Auenböden mit rezenter Überflutung, Para-braunerden und Braunauenböden), - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs.4 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42). Es handelt es sich um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (NATURA-2000-Code: 3150) Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwälder (NATURA-2000-Code: 91E0 - prioritärer Lebensraum) Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (NATURA-2000-Code: 3270) sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II nach der Richtlinie 92/43/EWG: mit Angabe der NATURA 2000 Kennziffer Groppe (Cottus gobio), 1163 Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), 1134 Das Naturschutzgebiet ist außerdem Teil des nach der Richtlinie 79/409/EWG von der Landesregierung NRW erklärten, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 17. Dezember 2004 -III-9- 616.07.00.04- (MBl. NRW. 2005 S. 66) bekannt gemachten und durch § 48c Abs. 5 LG unter Schutz gestellten europäischen "Vogelschutzgebietes DE-4203-401 Unterer Niederrhein. Die Festsetzung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung der Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsbiotope seltener Wat- und Wiesenvögel und der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse. Die Festsetzung erfolgt des weiteren zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der Richtlinie 7…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-030
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