NSG Niersaltarme und Muehlenteiche
Naturschutzgebiet KLE-019 · 5,0 ha · Goch
Schutzzweck
Gemaess LG Paragraph 20 a - c, a) Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gruenden, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schoenheit einer Flaeche oder eines Landschaftsbestandteils. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Goch_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Goch_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 1982, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Goch (1982-10-06) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: A 170 besteht aus folgenden Einzelbereichen: 3.1.5 Seitenarm in der Vossheide bei km 114 3.1.6 Seitenarm beim Kaiserhof bei km 119 3.1.7 Muehlenteich und Muehlenarm in Aspermuehle 3.1.8 Seitenarm westlich Asperden bei km 121,15 3.1.9 Seitenarm nordoestlich Gut Graefenthal bei km 121,5 3.1.10 Seitenarm nordwestlich Gut Graefenthal bei km 122,5 3.1.11 Schleusengraben bei Villermuehle. Wesentliche Verbote: - den Grundwasserstand kuenstlich zu veraendern, Entwaesserungs- oder andere den Wasserhaushalt des Gebietes veraendernde Massnahmen vorzunehmen, insbesondere Wasserflaechen oder Wasserlaeufe anzulegen oder zu veraendern. Unberuehrt bleiben: - die rechtmaessige Ausuebung der Jagd und des Jagdschutzes, - die rechtmaessige Ausuebung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang mit Ausnahme der Verbote a) bauliche Anlagen zu errichten und b) Pflanzen zu beschaedigen, - die ordnungsgemaesse und pflegliche Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flaechen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang in Sinne des Landschaftsgesetzes, sowie die hierzu notwendigen Unterhaltungsarbeiten an Wegen und sonstige Nutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-019
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen