NSG Untere Nuthseen
Naturschutzgebiet KLE-015 · 17,6 ha · Goch
Schutzzweck
Gemaess LG Paragraph 20 a) Zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter wildlebender Pflanzen oder wildlebender Tierarten, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gruenden, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schoenheit einer Flaeche oder eines Landschaftsbestandteiles. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Goch_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Goch_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 1982, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Goch (1982-10-06) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Wesentliche Verbote: - den Grundwasserstand kuenstlich zu veraendern, Entwaesserungs- oder andere den Wasserhaushalt des Gebietes veraendernde Massnahmen vorzunehmen, insbesondere Wasserflaechen oder Wasserlaeufe anzulegen oder zu veraendern, - die Flaechen aufzuforsten, - Viehtraenken an stehenden Gewaessern zu betreiben und anzulegen, - Duenge- und Pflanzenschutzmittel zu verwenden, - Wanderwege unmittelbar ans Ufer zu legen, - das Angeln ausserhalb der hierzu vorgesehenen Stellen, die mit dem Angelsportverein und dem Eigentuemer im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehoerde festzulegen sind, - Gruenland in Ackerland umzubrechen. Unberuehrt bleiben: - die rechtmaessige Ausuebung der Jagd und des Jagdschutzes, - die rechtmaessige Ausuebung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang mit Ausnahme der Verbote a) bauliche Anlagen zu errichten und b) Pflanzen zu beschaedigen, - die ordnungsgemaesse und pflegliche Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flaechen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang im Sinne des Landschaftsgesetzes im Juli 2010 an Geometrie der ULB angepasst LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-015
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen