Naturschutzgebiete

NSG Emmericher Ward

Naturschutzgebiet KLE-012 · 310,0 ha · Emmerich am Rhein

Schutzzweck

Das Naturschutzgebiet umfasst den Bereich des nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie) vom 21. 05. 1992 (Abl. EG Nr. L 305 S. 42) gemeldeten Gebietes "DE - 4103-302 NSG Emmericher Ward", den ufernahen Teilbereich des Teilabschnitts Rhein am NSG "Emmericher Ward" des gemeldeten Gebietes "DE-4405-301 "Rhein-Fisch- schutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef", sowie Teile des nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 02.April 1979 (Abl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979 S. 1) erklärten Vogelschutz- gebietes "DE-4203-401 Vogelschutzgebiet ,Unterer Niederrhein" " (2) Die Festsetzung erfolgt insbesondere a) zur Erhaltung nachstehend näher bezeichneter Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen, b) zur Erhaltung u. Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlichen typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren, c) zur Erhaltung u. Entwicklung der feuchten Hochstauden und Waldsäume sowie zur Ent- wicklung von Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder (Hartholzauenwälder) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Stauden- fluren sowie Waldränder, d) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea (Armleuchteralgen-Gesellschaften), Lemnetea (Wasserlinsen-Decken) und Potamogetone- tea (Schwimmblatt u. Laichkrautgesellschaften) und der typischen Fauna, e) zum Erhalt der naturnahen Strukturen der schlammigen / sandigen Flussufer und Kiesbänke, sowie reich strukturierten Buhnenfeldern mit Flachwasserzonen, Sand- und Schlammfluren mit Vegetation der Verbände Chenopodion rubri (Flussmelden-Fluren), Bidention (Zweizahn- fluren), Nanocyperion (Zwergbinsen-Annuellenflur) etc. und ihrer typischen Fauna, f) zum Schutz von Mager- und Trockenrasenstandorten und sonstigem extensivem Grünland wegen ihrer Seltenheit und ihres Artenreichtums sowie aufgrund des Vorkommens von gefährdeten Arten, g) zur Erhaltung der Rast- und Äsungsplätze überwinternder Wildgänse, h) zur Erhaltung der Brut-, Mauser-, Rast- und Nahrungsbiotope seltener und gefährdeter Wasser- und …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief KLE-012

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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