NSG Emmeroberlauf und Beberbach (LP6)
Naturschutzgebiet HX-088 · 7,2 ha · Marienmünster, Nieheim
Schutzzweck
Die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstel-lung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere sind dies • Naturnah verlaufende Gewässerabschnitte der Emmer und des Beberbaches mit ih-rem regional typischen Arteninventar an submerser Vegetation, ihrer großen Tiefen- und Breitenvarianz mit Flach- und Steilufern, Kiesbänken und Kolken; • Quellbereiche, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, Röhrichte sowie Seggenrieder; • Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere die extensiv genutz-ten Mähwiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte sowie Magerrasen; • Auen- und Erlenbruchwälder sowie Ufergehölze, markante Einzelbäume und Baum-reihen, Baumgruppen und Hecken sowie • an die Aue angrenzende Waldbereiche als bestehende oder potenzielle Brutgebiete gefährdeter und teilweise koloniebildender Vogelarten. Die Unterschutzstellung erfolgt des Weiteren zur Sicherung und Förderung der Funktion der Fließgewässer sowie des Talraumes als Ausbreitungskorridor für die standortheimischen Pflanzen- und Tierarten, insbesondere des Laubfrosches; ein wesentliches Ziel hierfür ist die Erhaltung, Sicherung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und des naturnahen Charakters der Aue. Das Naturschutzgebiet dient zugleich der Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes DE-4120-301 „Emmeroberlauf und Beberbach“. Für die Meldung des Gebietes sind folgende Lebensraumtypen bzw. Arten von gemeinschaftlichem Interesse ausschlaggebend: • Kalktuffquellen (7220, Prioritärer Lebensraum) • Feuchte Hochstaudenfluren (6430) • Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) • Groppe (Cottus gobio) • Bachneunauge (Lampetra planeri) Gemäß FFH-Meldedokument hat das FFH-Gebiet „Emmeroberlauf und Beberbach“ darüber hinaus Bedeutung für folgende Lebensräume bzw. Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie: • Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) • Eisvogel (Alcedo atthis), Rotmilan (Milvus milvus) Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp6_marienmuenster_text.pdf http://legaldocs.…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HX-088
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen