NSG Emmeroberlauf und Beberbach (VO)
Naturschutzgebiet HX-085 · 163,6 ha · Steinheim, Nieheim, Schieder-Schwalenberg
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung des durch fließgewässerdynamische Prozesse geprägten Auenbereiches des Emmeroberlaufes und des Beberbaches einschließlich der Zuflüsse Holmbach und Röthe, die mit ihren unterschiedlichen Lebensraumtypen und Nutzungen als ökologische Einheit zu betrachten sind. Im Einzelnen sind dies insbesondere folgende Lebensräume: • naturnah verlaufende Gewässerabschnitte der Emmer und des Beberbaches mit ihrem regionaltypischen Arteninventar submerser Vegetation sowie ihrer großen Tiefen- und Breitenvarianz mit Flach- und Steilufern, Kiesbänken und Kolken; • Quellbereiche, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, Röhrichte sowie Seggenriede; • Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere extensiv genutzte Mähwiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte sowie Magerrasen; • Auen- und Erlenbruchwälder sowie Ufergehölze, markante Einzelbäume und Baumreihen, Baumgruppen und Hecken; • an die Aue angrenzende Waldbereiche als bestehende oder potenzielle Brutgebiete gefährdeter und teilweise koloniebildender Vogelarten; b) zur Sicherung und Förderung der Funktion der Fließgewässer sowie des Talraumes als Ausbreitungskorridor für standortheimische Pflanzen- und Tierarten, insbesondere des Laubfrosches. Ein wesentliches Ziel ist hierbei die Erhaltung, Sicherung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie des naturnahen Charakters der Aue; c) aus wissenschaftlichen, erdgeschichtlichen, landeskundlichen und biogeographischen Gründen; d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42). Hierbei handelt es sich um die folgenden für die Meldung des FFH-Gebietes „Emmeroberlauf und Beberbach“ (DE-4120-301) ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlini…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HX-085
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