NSG Gaffelntal und Kiepenberg
Naturschutzgebiet HX-078 · 12,7 ha · Beverungen
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb dieser strukturreichen, suedexponierten Steilhanglagen mit z. T. verbuschten Kalkmagerrasen (Mesobromion), Streuobstwiesen, Magerwiesen und -weiden sowie vielfaeltigen Gehoelz- und Saumstrukturen, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, die sich aus der Gelaendetopographie und dem kleinraeumig abwechselnden Biotop- und Nutzungsmosaik ergibt, - Wegen der besonderen Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes und als Kerngebiet innerhalb des naturraeumlichen Biotopverbundes und innerhalb der wertvollen Kulturlandschaft "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr. 79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des Gebietes als Bestandteil des FFH-Gebietes "Kalkmagerrasen bei Dalhausen" (NATURA 2000-Nr. DE-4321-301) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung bzw. zum Schutz und zur Foerderung von - Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (Festuco-Brometalia, FFH-Code 6210, orchideenreiche Bestaende prioritaerer Lebensraum) sowie - folgender Art von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: - Neuntoeter (Lanius collurio), - Schwarzgefleckter Blaeuling (Maculinea arion). Das langfristige Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltigen, sich kleinraeumig abwechselnden Biotop- und Nutzungsmosaiks aus Kalkmagerrasen, eingestreuten Gebueschen und Saumstrukturen, Magerwiesen und Magerweiden sowie Streuobstbestaenden, Hecken, Baumgruppen, Baumreihen und Feldgehoelzen. Es wird die Beweidung aller geeigneten Flaechen durch Wand…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HX-078
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen