Naturschutzgebiet NRW

NSG Hammerbachtal

Naturschutzgebiet HX-062 · 69,0 ha · Warburg

Schutzzweck

Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen Waldkomplexes im Bereich des durch fliessgewaesserdynamische Prozesse gepraegten Hammerbachtales. Insbesondere sind zu schuetzen: - die naturnahen Gewaesserabschnitte des Hammerbaches mit dem regional typischen Arteninventar der Unterwasservegetation, - Quellbereiche, Suempfe, Roehrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte sowie Graeben und sonstige naturnahe stehende Gewaesser, - die Gruenlandgesellschaften der Gewaesseraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer fuer das Fliessgewaesser, insbesondere die extensiv genutzten Wiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte, - die Auen- und Erlenbruchwaldrelikte einschliesslich der Ufergehoelze aus Erlen, Eschen, Weiden und Traubenkirschen und markanten Einzelbaeumen, Baumgruppen und Hecken sowie - die natuerliche Artenvielfalt, insbesondere gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, d) Zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensraeume fuer die folgenden im Gebiet als Teilbereich des Vogelschutzgebietes DE-4419-401 "Egge" vorkommenden Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) vom 2.April 1979 (ABI.EG Nr. L 305, S.1) bezieht: - Eisvogel (Alcedo atthis) und - weitere gefährdete Vogelart ( ). Des Weiteren sind die Lebensraeume, auf die sich der Artikel 4 Abs.2 der Vogelschutz-Richtlinie bezieht, fuer folgende regelmaessig wandernde Vogelarten zu schuetzen und zu entwickeln: - Bekassine (Gallinago gallinage) und - Raubwuerger (Lanius excubitor). Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung ist der Erhalt und die Entwicklung eines naturnahen Fliessgewaessers mit bachbegleitenden, natuerlich strukturierten Laubholzbestockungen und Auenwaeldern im funktionalen Zusammenhang mit einer im weiteren Umfeld extensiv genutzten, feucht- und nassgruenlandgepraegten Gewaesseraue. Teilflaechen des NSG erstrecken sich auf das Wisentgehege Hardehausen. In dem zukuenftig das Walder- lebnisgebiet konzipierte Gehege wird die waldoekologische Bedeutung von…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HX-062

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