NSG Emmeroberlauf und Beberbach (LP5)
Naturschutzgebiet HX-058 · 203,7 ha · Nieheim, Steinheim, Marienmünster
Schutzzweck
Die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 23 Absatz 1 Nummern 1, 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgt insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume sowie Lebensstätten seltener, gefährdeter und landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten. Hierzu zählen insbesondere: • naturnah verlaufende Gewässerabschnitte der Emmer und des Beberbaches mit ihrem regionaltypischen Arteninventar submerser Vegetation sowie ihrer ausgeprägten Tiefen- und Breitenvarianz mit Flach- und Steilufern, Kiesbänken und Kolken; • Quellbereiche, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte, Röhrichte sowie Seggenriede; • Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere extensiv genutzte Mähwiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte sowie Magerrasen; • Auen- und Erlenbruchwälder sowie Ufergehölze, markante Einzelbäume und Baumreihen, Baumgruppen und Hecken sowie • an die Aue angrenzende Waldbereiche als bestehende oder potenzielle Brutgebiete gefährdeter und teilweise koloniebildender Vogelarten. Die Unterschutzstellung erfolgt darüber hinaus zur Sicherung und Förderung der Funktion der Fließgewässer und des Talraumes als Ausbreitungskorridor für standortheimische Pflanzen- und Tierarten, insbesondere für den Laubfrosch. Ein wesentliches Ziel ist hierbei die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie des naturnahen Charakters der Aue. Das Naturschutzgebiet dient zugleich der Erhaltung und Entwicklung des FFH-Gebietes DE-4120-301 „Emmeroberlauf und Beberbach“. Für die Meldung des Gebietes sind folgende Lebensraumtypen beziehungsweise Arten von gemeinschaftlichem Interesse maßgeblich: • Kalktuffquellen (7220, prioritärer Lebensraumtyp), • Feuchte Hochstaudenfluren (6430), • Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), • Groppe (Cottus gobio), • Bachneunauge (Lampetra planeri). Gemäß FFH-Meldedokument besitzt das FFH-Gebiet „Emmeroberlauf und Beberbach“ darüber hinaus Bedeutung für folgende Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH-Richtlinie beziehungsweise der Vogelschutzrichtlinie: • Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraumtyp), • Eisvogel (Alcedo atthis), • Rotmilan (Milvus milvus). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzi…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HX-058
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen