Naturschutzgebiete

NSG Selsberge

Naturschutzgebiet HX-037 · 38,0 ha · Beverungen

Schutzzweck

Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 LG insbesondere - Zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten von seltenen und gefaehrdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb dieses Wald-Komplexes, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und kulturgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Wegen der besonderen Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes und als Kerngebiet innerhalb des naturraeumlichen Biotopverbundes und innerhalb der wertvollen Kulturlandschaft "Triften und Waelder des Oberen Weserberglandes", - Aufgrund der Einstufung entsprechend der Richtlinie Nr. 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), geaendert durch die Richtlinie 92/62/EG des Rates vom 27.10.1997 sowie der Richtlinie Nr.79/409/EWG vom 02.04.1979 (Vogelschutzrichtlinie), - Wegen der Bedeutung des Gebietes als Bestandteil des FFH-Gebietes "Waelder um Beverungen" (NATURA 2000-Nr. DE-4322-304) fuer die Errichtung eines zusammenhaengenden oekologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraeumen und von Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zum Schutz und zur Foerderung von folgender Art von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- Richtlinie: - (weitere gefährdete Pflanzenart). Neben der Entwicklung naturnaher Buchenwaldgesellschaften ist das langfristige Ziel die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten sowie die Ueberfuehrung von Nadelwaldflaechen in naturnahe Laubwaelder mit einem haeufigen Wechsel ihrer standoertlichen Variationen. Hierbei sind die Ansprueche von Eibe, Elsbeere, Sommerlinde, Wildapfel und Wildbirne zu beruecksichtigen. Insbesondere auf durch Schnee- und Eisbruch bzw. Windwurf gestoerten Bereichen ist eine natuerliche Sukzession zuzulassen. Der Anteil an Alt- und Totholz ist zu foerdern. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesertal mit Beverplatten_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1987, Inkraft: 2006…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HX-037

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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