NSG Poppenberg
Naturschutzgebiet HSK-524 · 0,7 ha · Brilon
Schutzzweck
gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung einer Kalk-Klippenzone mit hohem ökologischem Standortpo- tenzial als Lebensraum von tlw. seltenen und gefährdeten Pflanzenarten, - Schutz von Biotoptypen, die auch dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen (natürliche Felsbildungen, - Schlucht- und Hangmischwälder); Sicherung eines Trittsteinbiotops im Zusammenhang mit den Kalkklippen-NSG des Biotopverbundes "Kalkkuppen bei Brilon" (s. NSG 2.1.23 bis -53). Zusätzliche Entwicklungsmaßnahme: - die im Gebiet noch vorhandenen Fichtenbestockungen sind zugunsten einer natürlichen Entwicklung oder einer Pflanzung mit (möglichst autochthonen) bodenständigen und ge-sellschafts-zugehörigen Laubgehölzen zu beseitigen (§ 26 LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-15) LP Briloner Hochfläche alt (2007-04-17)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-524
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