NSG Haar
Naturschutzgebiet HSK-501 · 1,3 ha · Brilon
Schutzzweck
gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Wiederherstellung eines artenreichen Fels- und Magerweidenstandortes als Lebensraum von tlw. seltenen und gefährdeten Pflanzenarten sowie als Teilfläche im regio- nalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, - Sicherung einer möglichst extensiven Grünlandnutzung im westlichen und Optimierung von ehemals fichtenbestockten und tlw. abgegrabenen Kalkfelsstandorten im östlichen Gebietsteil, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". Zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen: - Die vorhandenen Müllablagerungen sind zu beseitigen (§ 26 LG); - die noch vorhandenen Bestandesreste der früheren Fichtenbestockung und die dar-aus resultierenden bodensauren Kahlschlagfluren sind in den landwirtschaftlich nutz-baren Bereichen zugunsten einer extensiven Grünlandnutzung zu beseitigen; in den durch Altabgrabung überformten Bereichen ist – wenn sie nicht gänzlich offengehal-ten werden können – die Entwicklung hin zu Gebüsch- und Waldgesellschaften zu lenken, die dem basenreichen geologischen Ausgangsmaterial entsprechen (§ 26 LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-15) LP Briloner Hochfläche alt (2007-04-17)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-501
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