NSG Stadtwald am Bindel
Naturschutzgebiet HSK-498 · 30,5 ha · Brilon
Schutzzweck
gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung von (tlw. feuchten) Eichenwaldgesellschaften und eines Erlen- bruchs als seltene Biotoptypen und zum Schutz der darin vorkommenden Lebensgemein- schaften, in denen gefährdete Tier- und Pflanzenarten erfasst sind, - Schutz von landeskundlich interessanten Kleinstrukturen im nördlichen Gebietsteil, - Ergänzung der Feuchtwiesen im Bermecketal und am Bindel durch naturnahe Waldstruk- turen, die dem Artenschutz (z. B. von Fledermäusen) im Gesamtraum zugute kommen. Zusätzliche Entwicklungsmaßnahme: - Der winkelförmige Fichtenbestand am Nordostrand der südlichen Teilfläche ist im Rahmen der Pflege des Gebietes in extensives Grünland umzuwandeln; alternativ ist eine möglichst frühzeitige Umbestockung mit standortgerechtem Laubholz aus Erlen-bruch- oder Eichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften durchzuführen (§ 26 LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Briloner Hochfläche (2008-05-15) LP Briloner Hochfläche alt (2007-04-17)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-498
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