NSG Nuttlarer Schiefergrube
Naturschutzgebiet HSK-480 · 1,3 ha · Bestwig
Schutzzweck
Sicherung und Optimierung der „Kernzonen“ der durch ehemaligen Schieferbergbau umge-stalteten Landschaft südöstlich Nuttlar als Sekundärbiotope für gefährdete Tierartengruppen – insbes. Fledermaus-Winterquartiere – und (potenziell) Pflanzenarten; Erhaltung von lan-deskundlich interessanten Relikten des Schieferbergbaus als einem auf lokalen Ressourcen beruhenden Gewerbe, das die Entwicklung von Bestwig wesentlich mitbestimmt hat; Siche-rung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Zusätzliche Entwicklungsmaßnahme: - Die Verschlüsse der Stollenmundlöcher sind auf ihre Durchlässigkeit für gefährdete Tierarten zu überprüfen und wenn notwendig entsprechend zu verändern (§ 26 LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bestwig_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bestwig (2008-05-15) LP Bestwig alt (2007-05-22)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-480
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen