NSG Hohenstein
Naturschutzgebiet HSK-469 · 3,2 ha · Bestwig
Schutzzweck
Erhaltung eines vielgestaltigen Waldgebietes mit anstehender Klippenzone als Lebensraum für vielfältige, tlw. seltene und gefährdete Pflanzengesellschaften und -arten; Schutz von Waldbildern, die in der hier weitgehend geschlossenen Waldlandschaft nur gering verbreitet sind und sich insbesondere von den umgebenden Fichtenforsten deutlich abheben; Siche-rung von geologisch auffallenden, naturraumtypischen Kleinstrukturen einschließlich ihres standortspezifischen Bewuchses. Zusätzliche / abweichende Regelungen: Für das Felsband zwischen westlicher NSG-Grenze und K 46 gilt folgende Regelung: - In Abänderung des Verbots unter 2.1 d) ist es verboten, das Gebiet außerhalb von befestigten oder gekennzeichneten Wegen zu betreten, es zu befahren oder Hunde in ihm frei laufen zu lassen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bestwig_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bestwig (2008-05-15) LP Bestwig alt (2007-05-22)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-469
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen