NSG Hohler Stein
Naturschutzgebiet HSK-453 · 12,3 ha · Bestwig
Schutzzweck
Erhaltung und Optimierung von geogen bedingten Sonderstandorten, die eine artenreiche und z. T. gefährdete Krautschicht aufweisen; Schutz der Veleda-Höhle als Fledermausquar-tier und kulturhistorisch interessantem Objekt sowie Verbesserung ihrer Umgebung als Jagd-revier der auch im Sommer vorkommenden Fledermausarten; Herstellung eines Biotopver-bunds zwischen den aktuell bereits schutzwürdigen Teilflächen des Gebietes; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen: - vorhandene Nadelholzbestockungen auf oder unmittelbar an den Felsen sind zu-gunsten einer natürlichen Entwicklung zu beseitigen und danach aufkommende Fich-tennaturverjüngung ist zu entfernen (§ 26 LG); - der Alt- und Totholzanteil im Gebiet ist zu fördern (§ 26 LG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bestwig_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bestwig (2008-05-15) LP Bestwig alt (2007-05-22)( Bem.: Offenlage) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-453
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