Naturschutzgebiet NRW

NSG Gutmecke und Renau

Naturschutzgebiet HSK-416 · 98,4 ha · Winterberg

Schutzzweck

Schutzzweck: - Erhaltung und Optimierung von naturnahen Hochtälern und Bachläufen, die aufgrund ihrer standörtlichen Vielfalt ein hohes, aber teilweise nicht vollständig zur Geltung kommendes ökologisches Potenzial als Lebensraum für vielfältige, tlw. seltene und gefährdete Pflanzen- gesellschaften und -arten aufweisen; - Schutz von Freiflächen und Sonderstandorten zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks und der daraus resultierenden Vielfalt im Bild der hier weitgehend geschlossenen Waldlandschaft; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4716-301 - FFH Gebiet - Hunau, Oberes Negertal, Renautal und Steinberg (Teilgebiet ) Schutzziele a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Schlucht- und Hangmischwälder (9180, prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Schlucht- und Hangmischwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora durch - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För- derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Schlucht- und Hangmischwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenstän- digen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten - Sicherung der Schlucht- und Hangmischwälder durch Umbau des Waldes auf angrenzenden, mit nicht bodenständigen Gehölzen (Nadelholz) bestandenen Flächen zur Vermeidung von Samenanflug Schutzziele/Maßnahmen für Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) Erhaltung und Entwicklung des charakteristischen Lebensraumkomplexes eines Übergangs- und Schwingrasenmoores mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und der typischen Fauna durch - Sicherung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Verbot der Einleitung nährstoffreichen Wassers - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung auf ein naturverträgliches Maß - ggf. Vegetationskontrolle (z.B. E…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-416

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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