NSG Ruhrleggen
Naturschutzgebiet HSK-258 · 50,7 ha · Olsberg, Winterberg
Schutzzweck
Schutzzweck Im einzelnen erfolgt die Unterschutzstellung: - Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie, - Zur Erhaltung eines naturnahen und strukturreichen Fels-Wald-Biotopkomplexes montaner Praegung mit dem Silberblatt-Schluchtwald als eindruckvollste Waldgesellschaft des Hochsauerlandes. Die Buchen- und Schatthangwaelder sind mit ihrem charakteristischen Arteninventar von hervorragender Repraesen- tativitaet fuer den Naturraum Rothaargebirge. Der exzellente Erhaltungszustand der Waldbestaende laesst dem Gebiet einen hohen Rang im Vergleich mit anderen Bestaenden im Naturraum einnehmen. Im Kontext des landesweiten Verbundes von naturnahen Waeldern kommt dem Gebiet somit eine hervorragende Bedeutung zu. Das Schutzgebiet ist Teil des FFH-Gebietes DE-4717-303 "Schlucht- und Schatthang- waelder noerdlich Niedersfeld". Massgebliche Bestandteile des Gebietes sind - Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie 9110Hainsimsen-Buchenwald 9180Schlucht- und Hangmischwaelder - Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutz-Richtlinie Schwarzspecht Der Erhaltungszustand der genannten Lebensraumtypen bzw. Artenbestaende ist im Gebiet als guenstig anzusehen, so dass das Schwergewicht der Schutzfestsetzung in der Erhaltung dieses Zustandes, weniger in einer Wiederherstellung eines aktuell unguenstigen Erhaltungszustandes liegt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Olsberg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2001, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Olsberg (2004-04-15) LP Olsberg alt (2001-12-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-258
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen