NSG Waldreservat Obereimer
Naturschutzgebiet HSK-168 · 504,2 ha · Arnsberg
Schutzzweck
Schutz, Erhaltung und Entwicklung eines großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen und unzersiedelten Waldgebietes von internationaler Bedeutung mit selte-nen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensstätten; Erhaltung und Entwicklung flächengroßer, oft starkholzreicher, naturnaher Laubholzbestän-de, speziell Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder; Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer, deren Auen und bachbegleitenden Erlen-Eschenwäldern; Schutz und Erhaltung der potentiell natürlichen Lebensgemeinschaften in ihrem guten bis hervorragenden Erhaltungszustand und im Komplex mit alten, z. T. extrem totholzreichen Waldbeständen; Schutz eines landeskundlich bedeutsamen, großflächig zusammenhängenden historischen Waldbereiches unter Schutz und Erhaltung der hier in besonderer Dichte vorliegenden kul-turhistorischen Relikte und Spuren früherer Landnutzungen v.a. durch (hoheitliche) Jagd, Bergbau und Militär; Sicherung der Wildnisentwicklungsgebiete WG-HSK-0004-1 bis WG-HSK-0004-4; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des Europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwürdigen Lebens-räumen nach § 30 BNatSchG und von Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Arnsberg_Text_2021.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1997, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Arnsberg (2021-12-23) LP Arnsberg alt (1997-01-15) LP Arnsberg alt (1998-12-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-168
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen