NSG Hasental-Kregenberg
Naturschutzgebiet HSK-148 · 62,8 ha · Marsberg
Schutzzweck
Schutzzweck: - Erhaltung und Weiterentwicklung des Magergrünlandes als Teil des Magerrasen-Biotopver- bundsystems im Plangebiet; Schutz der artenreichen, tlw. gefährdeten Flora und Fauna des Gebietes; - Erhaltung der Höhle "Weiße Kuhle" sowie anderer bergbaulicher Relikte im Gebiet und des geologischen Aufschlusses am Westrand aus erdgeschichtlichen / landeskundlichen Gründen; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4519-303 FFH-Gebiet - Wulsenberg, Hasental und Kregenberg (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Lückige Kalk-Pionierrasen (6110, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter lückiger Kalk-Pionierrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Wiederherstellung lückiger Kalk-Pionierrasen auf geeigneten Standorten, - ggf. Besucherlenkung bei Vorkommen an exponie rten, intensiv betretenen Felsen und Kuppen, Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, Prioritärer Lebensraum) und für Neuntöter, Wendehals und Raubwürger: Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen, - ggf. Regelung der Freizeitnutzung, Schutzziele/Maßnahmen für Kalkhaltige Schutthalden des Hügel- und Berglandes (8160, Prioritärer Lebensraum): Erhaltung und Entwicklung naturnaher Kalkschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenständigen Laubwaldes, ggfs. Umwandlung von Nadelholzbeständen in bodenständigen Laubwald, Schutzziele/Maßnahmen für Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210): Erhaltung und Entwicklung natürlicher und naturnaher Kalkfelsen mit ihrer typischen Vegeta- tion und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, vor allem des Kletterns, aber auch des Betretens der Felsköpfe, - wände und der Umgebung, - im unmittelbaren Umfeld der Felsen Erhaltung…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-148
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