NSG Leitmarer Felsen
Naturschutzgebiet HSK-027 · 23,6 ha · Marsberg
Schutzzweck
Schutzzweck: - Erhaltung und Entwicklung basenreicher Buchen- und Eichenwaldgesellschaften auf tlw. trocken- warmen Standorten und mit autochthonen Edellaubholzvorkommen sowie einem reichen Inventar an - tlw. gefaehrdeten - Tier- und Pflanzenarten, - Schutz der besonderen Eigenart der imposanten Felspartien im Landschaftsbild, - Sicherung der Felsen, Magerrasen und Blockschutthalden als Habitate eines seltenen Arten- spektrums, - Erhaltung der Leitmarer Felsen und eines kuenstlichen Aufschlusses aus erdgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen, - Sicherung der Kohaerenz und Umsetzung des europaeischen Schutzgebietssystems "Natura 2000". DE-4519-306 FFH-Gebiet - Leitmarer Felsen (Teilgebiet) Schutzziele: a) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind: Schutzziele/Massnahmen fuer Lueckige Kalk-Pionierrasen (6110, Prioritaerer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter lueckiger Kalk-Pionierrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch extensive Beweidung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), Schutzziele/Massnahmen fuer Kalkhaltige Schutthalden des Huegel- und Berglandes (8160, Prioritaerer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Kalkschutthalden mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, - im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden Erhaltung des bodenstaendigen Laubwaldes, gfs. Umwandlung von Nadelholzbestaenden in bodenständigen Laubwald, b) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Massnahmen fuer Trespen-Schwingelkalktrockenrasen (6210, Prioritaerer Lebensraum), Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - extensive Gruenlandnutzung, Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Erhaltung einzelner bodenstaendiger Gehoelze und Gehoelzgruppen als Habitatstrukturen fuer typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend grosser, naehrstoffarmer Pufferzonen, - Regelung der Freizeitnutzung, Schutzziele/Massnahmen fuer Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), Erhaltung und Entwicklung natuerlicher und naturnaher Kalkfelsen mit ihrer typischen Vegeta- tion und Fauna durch - Verbot der Erholungsnutzung, vor allem de…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HSK-027
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