Naturschutzgebiete

NSG Schwalmbruch, Muehlenbach- und Knippertzbachtal

Naturschutzgebiet HS-006 · 393,1 ha · Wegberg, Mönchengladbach

Schutzzweck

Zone I Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20a-c LG insbesondere - zur Erhaltung der Quellgebiete, Bachlaeufe, Flachsroesten, Tuempel und Teiche sowie zur Erhaltung der landesweit bedeutsamen naturnahen Niederungsbereiche mit hoher Biotoptypenvielfalt (Still- und Fliessgewaesser, Roehrichtsbestaende, Grossseggenrieder, Feuchtheiden, Erlenbruchwald, Birkenbruchwald und Eichenwaelder). Zone II -Erhaltung / Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie, wobei prioritaere Lebensraeume mit Sternchen * gekennzeichnet sind *Moorwaelder (91D0) Erhaltung und Entwicklung der Lebensgemeinschaften von Moorwaeldern und ihrer Standorte durch - Foerderung natuerlichen Prozesse, insbesondere natuerlicher Verjuengungs- und Zerfalls- prozesse bodenstaendiger Baumarten sowie natuerlicher Sukzessionsentwicklungen zu Wald- gesellschaften natuerlicher Artenzusammenzetzung. Wegen der besonderen Empfindlichkeit der meist nicht trittfesten Standorte sollte eine Aufgabe der Nutzung angestrebt werden - Erhaltung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes durch Unterlassung von Entwaesserungs- massnahmen bzw. Wiedernaessung. Gegebenenfalls schonende Entnahme (z. B. bei gefrorenen Boden) von nicht der natuerlichen Waldgesellschaft angehoerenden Gehoelzen - Schutz von Eutrophierung z. B. durch die Schaffung von Pufferzonen *Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder an Fliessgewaessern (91E0) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder entlang der Schwalm und ihrer Zufluesse, auch als Lebensraum fuer den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol durch - Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natuerlich strukturierter Waelder, einschliesslich Vermehrung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Baeume ueber die Nutzung hinaus, Erhaltung von Hoehlenbaeumen - Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder insbesondere durch Umbau der mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen potentiellen Standorte und Entnahme bei- gemischter nicht bodenstaendiger Gehoelze - Foerderung der natuerlichen sukzession, falls eine Beflanzung erforderlich ist, Verwendung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft, wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflaechen angestrebt werden - Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und /oder Üeberflutungs- verhaeltnisse Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Fließgewässer mit …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HS-006

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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