NSG Schaagbachtal
Naturschutzgebiet HS-004 · 191,3 ha · Wassenberg, Wegberg
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: Zone I - Zur Erhaltung von Quellgebieten und naturnahen Bachläufen sowie Erhaltung und Weiterentwicklung von Bruchwäldern und Auwäldern als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, - aufgrund seiner Bedeutung als landesweit bedeutendes Gebiet im Biotopverbundsystem zum grenzübergreifenden Schwalm-Nette-Rur-Korridor im Naturpark Maas-Schwalm-Nette, - zur Erhaltung und Optimierung der vegetationstypischen Grundwasserstände sowie zur Erhaltung und Förderung einer naturnahen Fließgewässerdynamik, - aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der großflächigen, artenreichen, feuchtigkeitsabhängigen und für den Naturraum repräsentativen Erlenbruch- und Auenwälder, - aufgrund der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung des Schaagbachtals sowie der kulturhistorischen Bedeutung der vorhandenen Kulturdenkmälern wie einer mittelalterlichen Fluchtburg (Motte), Wallanlage und Altfluren, - zur Wiederherstellung der moorspezifischen hydrologischen Verhältnisse eines Niedermoores sowie zur Erhaltung morphologischer Strukturen. Schutzziele im FFH-Gebiet: Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, wobei prioritäre Lebensräume mit Sternchen * gekennzeichnet sind. * Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson- dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder-/Gebüsche und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Altbäumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermei…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HS-004
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