NSG Scherresbruch, Haberger Busch
Naturschutzgebiet HS-002 · 57,8 ha · Erkelenz, Hückelhoven
Schutzzweck
Schutzzweck gemäß § 20 Buchst. a und c LG und zur Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft und Lebensstätte im Sinne von Buchstabe a Erhaltung und Entwicklung von naturnahen, vor allem feuchten Waldbeständen und Förderung der artenreichen Lebensgemeinschaften naturnaher Waldgesellschaften (hier insbesondere der Vogelwelt) sowie von Stillgewässern Schutzzweck gemäß § 20 LG: a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten, b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils. Bei dem Naturschutzgebiet handelt es sich um ein besonders vielfältiges Biotop für Flora und Fauna. Es besteht aus einem großflächigen Feuchtgebiet (Bruchwälder), einem naturnahen Wald auf trockenem Steilhang und einem artenreichen Altholz-Laubmischwald. Auf offene Ansitzleitern, die im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich Standort und Ausführung erstellt werden, findet die Verbotsvorschrift (a) keine Anwendung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_I_1_Erkelenzer_Boerde_West_1Aenderung_1989.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_I_1_Erkelenzer_Boerde_Ost_1Aenderung_1989.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_I_1_Erkelenzer_Boerde_Text_1Aenderung_1989.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1980, Inkraft: 1985, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt esg alt (1980-03-10) LP Erkelenzer Börde (1985-04-09)( Bem.: Am 06.11.1989 trat die 1. Änderung in Kraft) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (September 2014). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HS-002
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen