NSG Arnholz
Naturschutzgebiet HF-032 · 5,8 ha · Vlotho
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Arnholz" erfolgt: a) zur Erhaltung und Entwicklung eines hervorragend ausgeprägten Sieksystems des Ravensberger Hügellandes aus landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen; b) zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfältig strukturierten Lebensraumes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefährdeten Biotoptypen, wie naturnahe Waldflächen verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen, Röhrichten, Feuchtbrachen, naturnahen Fließgewässern; c) zur Sicherung und Entwicklung von Lebensstätten zahlreicher Tier- und Pflanzenarten mit vorwiegenden Lebensraumansprüchen an Feuchtstandorte, darunter zahlreiche gefährdete und bedrohte Arten; d) zur Wiederherstellung typischer Siekstrukturen aus Grünland und naturnahen Gehölzen in kleinflächig gestörten oder beeinträchtigten Teilgebieten; e) zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervorragender Schönheit. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vlotho_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Vlotho_2017.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1997, Inkraft: 1998, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vlotho (1998-12-07)( Bem.: vereinfachten Änderungsverfahren Juni 2012 und 2016) LP Vlotho alt (1997-10-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HF-032
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