NSG Sudbachtal
Naturschutzgebiet HF-028 · 23,0 ha · Löhne
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Sudbachtal" erfolgt: a) zur Erhaltung und Entwicklung eines hervorragend ausgeprägten typischen Sieksystems des Ravensberger Hügellandes aus landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfältig strukturierten Lebensraumes mit wertvollen und z. T. bedrohten oder gefährdeten Biotoptypen, wie naturnahe Waldflächen verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen, Röhrichten, Feuchtbrachen, naturnahen Fließ- und Stillgewässern, c) zur Sicherung und Entwicklung von Lebensstätten zahlreicher Tier- und Pflanzenarten mit vorwiegend Lebensraumansprüchen an Feuchtstandorte, darunter zahlreiche gefährdete und bedrohte Arten, d) zur Wiederherstellung typischer Siekstrukturen aus Grünland und naturnahen Gehölzen in kleinflächig gestörten oder beeinträchtigten Teilgebieten, e) zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervorragender Schönheit. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Loehne-Kirchlengern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Loehne_Kirchlengern_2012.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 1995, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Löhne-Kirchlengern (1995-11-04)( Bem.: vereinfachtem Änderungsverfahren (06/2012)) LP Löhne-Kirchlengern alt (1994-09-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HF-028
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen