NSG Gewinghausener Bachtal
Naturschutzgebiet HF-023 · 15,0 ha · Bünde
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Gewinghausener Bachniederung" erfolgt: a) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstätten für in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften; es handelt sich hier um ein gut ausgeprägtes typisches Sieksystem des Ravensberger Hügellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefährdeten Biotopen, wie naturnahe Laubwaldbestände verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Röhrichte, Seggenrieder, Fließ- und Stillgewässer einschließlich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rückzugsraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland sowie um einen Feuchtbiotop-Komplex als Lebensstätte für Schwimm- und Watvögel; b) wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundlichen Bedeutung dieses Naturraumes für das Ravensberger Hügelland; c) zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Landschaftsbildes einer im Kreis Herford selten gewordenen Bruchlandschaft. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Buende_Roedinghausen_2012.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buende-Roedinghausen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 1994, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Rödinghausen-Bünde alt (1991-11-11) LP Roedinghausen-Bünde (1994-12-03)( Bem.: vereinfachte Änderungsverfahren von Juni 2012) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HF-023
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