NSG Ziegeleigrube Ennigloh
Naturschutzgebiet HF-021 · 4,5 ha · Bünde
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Ziegeleigrube Ennigloh" erfolgt: a) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstätten für in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften; es handelt sich hier um eine ehemalige Tongrube mit z.T. hohen Böschungen, die sich zu einem wertvollen Sekundärbiotop entwickelt hat (Kreuzkröte, Kammolch). Sie verfügt über bedrohte Biotoptypen, wie Hochstaudenfluren, Röhrichte, Stillgewässer einschließlich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften. Sie bilden einen Rückzugsraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland; b) zur Erhaltung und weiteren Entwicklung eines für das Ravensberger Hügellandes äußerst wertvollen Sekundärbiotopes mit hoher Standortvielfalt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buende-Roedinghausen_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Buende_Roedinghausen_2012.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 1994, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Rödinghausen-Bünde alt (1991-11-11) LP Roedinghausen-Bünde (1994-12-03)( Bem.: vereinfachte Änderungsverfahren von Juni 2012) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HF-021
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