NSG Warmenau
Naturschutzgebiet HF-014 · 25,5 ha · Spenge, Melle
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Warmenau" (“Martmühle“ und “Strangfeld“) erfolgt: a) zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstätten für in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften; es handelt sich hier um ein gut ausgeprägtes typisches Sieksystem des Ravensberger Hügellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefährdeten Biotoptypen, wie naturnahe Laubwaldbestände verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und –weiden, Hochstaudenfluren, Röhrichte, Seggenrieder, Fließ- und Stillgewässer einschließlich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rückzugsraum für zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland; b) wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundlichen Bedeutung dieses Landschaftsraumes als Teilbereich des Tal- und Sieksystems des Ravensberger Hügellandes; c) zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typischen, das Landschaftsbild des Ravensberger Hügellandes prägenden Tal- und Sieksystems. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Enger-Spenge_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Enger_Spenge_2012.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 1992, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Enger-Spenge (1992-10-10)( Bem.: vereinfachtem Änderungsverfahren (06/2012)) LP Enger-Spenge alt (1989-07-01) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HF-014
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