NSG Schlagmersch
Naturschutzgebiet HAM-012 · 75,6 ha · Hamm
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20, 34 Abs. 1 und 48c LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4213-301 aufgefuehrt sind und Bestandteil der Anhaenge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (Code 3260), - Feuchte Hochstaudenfluren (Code 6430), - Glatthafer-Wiesenknopf-Silgenwiesen (Code 6510), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (proritaerer Lebensraum, 91E0), - Zur Erhaltung der noch vorhandenen Reliefstrukturen in der Lippeaue, - Zum Schutz der auf diesen Lebensraum spezialisierten Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Kulturform der Lippeaue, - Zur Erhaltung und Foerderung der Ueberschwemmungsdynamik der Lippe und deren Nebengewaesser,
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HAM-012
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen