NSG Tibaum
Naturschutzgebiet HAM-006 · 99,2 ha · Hamm, Werne
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20 und 48 c LG NRW, insbesondere - Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE-4312-301 aufgefuehrt sind und Bestandteil der Anhaenge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (Code 3150), - Hartholz-Auenwaelder (Code 91F0), - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altwaessern mit ihrer Roehricht-, Schwimmblatt und Unterwasservegetation, Schilf-Roehrichten und Grossseggenrieden, - Zur Erhaltung und Foerderung als Brut-, Nahrungs- und / oder Rastbiotop zahlreicher Vogelarten, insbesondere der in den Standarddatenbogen zu den Gebietsnummern DE-4312-301 und DE-4314-302 aufgefuehrten Arten, - Zur Erhaltung und Foerderung des Bestandes an Kleinfischen, - Zur Erhaltung zahlreicher auentypischer Komplexe und Strukturen zum Schutz, zur Erhaltung und Foerderung von seltenen und gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zahlreicher Amphibien-, Libellen- und Tagfalterarten, - Zur Erhaltung der noch vorhandenen Reliefstrukturen in der Lippeaue, - Zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Kulturform der Lippeaue, - Zur Wiederherstellung einer urspruenglichen Flussaue unter Erhaltung und Foerderung der Ueberschwemmungsdynamik der Lippe und deren Nebengewaesser insbesondere wegen der Bedeutung als Lebensraum fuer seltene Fischarten sowie der in den Standarddatenbogen zu den Gebietsnummern DE-4312-301 und DE-4314-302 aufgefuehrten Arten, - Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestaende aus bodenstaendigen Baumarten sowie von Alt- und Totholzbaeumen in ihrer Bedeutung fuer Fledermausarten und Hoehlenbrueter. - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Seen und Altarme sowie der gewaessergebundenen Vogelarten durch - Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen, - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewaessers auf ein naturvertraegliches Mass, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts, - Erhaltung und Entwicklung der Waelder, insbesondere der Hartholz-Auenwaelder, mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief HAM-006
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