NSG Niehorster Heide
Naturschutzgebiet GT-046 · 98,5 ha · Gütersloh, Steinhagen
Schutzzweck
Gemäß § 23 BNatSchG ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten Pflanzengesellschaften der nährstoffarmen, trockenen Offenlandbiotope sowie nährstoffarmer Säume an Wäldern, Wegen und Grünland. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist ebenso erforderlich zur Erhaltung und Entwicklung einer mit Grünland, Feldgehölzen, Hecken reich ausgestatteten ostmünsterländischen Parklandschaft sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit der Flächen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Guetersloh_Text_gesamt.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 202, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gütersloh (2021-04-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GT-046
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen