Naturschutzgebiete

NSG Holter Wald

Naturschutzgebiet GT-040 · 613,0 ha · Schloß Holte-Stukenbrock, Verl

Schutzzweck

Gemäß § 20 LG ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere der Erhalt und Optimierung des großflächigen, vielfältigen Biotopkomplexes mit ausgedehnten Laub- und Nadelmischwaldbereichen, Bachläufen und nährstoffarmen Stillgewässern als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Natura 2000) ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung und Förderung von Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie. Dem Verschlechterungsverbot nach Art. 6 der Richtlinie wird mit den getroffenen Festsetzungen (Verboten) in Verbindung mit den geplanten vertraglichen Regelungen Rechnung getragen. Als Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFHRichtlinie sind vorhanden: Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0), - Prioritärer Lebensraum; Hainsimsen Buchenwald (9110); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190). Nährstoffärmere basenarme Stillgewässer (3130) Weiterhin sind folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie vorhanden: Eisvogel und Schwarzspecht. Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Sennelandschaft_GT_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sennelandschaft-GT (2008-10-16)( Bem.: 1.Aenderung) LP Sennelandschaft-GT alt (2004-04-16)( Bem.: 1.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GT-040

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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