Naturschutzgebiete

NSG Hipperich

Naturschutzgebiet GM-069 · 18,3 ha · Engelskirchen, Wiehl

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt - zur Erhaltung und Entwicklung von Birkenbruchwald, sonstiger naturnaher Laubwaelder und offener Moorbereiche. Ein Teil des Naturschutzgebietes ist als Teilbereich des Schutzgebietes DE-5010-301 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Bestandteil des europaeischen kohaerenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000). Das Naturschut- gebiet N 15 "Hipperich" beinhaltet Lebensraeume und Tierarten, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schuetzen sind. Die Flaeche ist Bestandteil der Abgrenzung des Natura 2000 Gebietes Nr. DE-5010-301" Immerkopf". Vorrangige Schutzzwecke und Schutzziele fuer das Gebiet mit der Nummer 2.1-15 gemaess Paragraph 48c LG und EU-Richtlinie 92/43/EWG, soweit die nachstehenden Lebensraeume und Arten dort vorkommen: a) Schutzgegenstand aa) Fuer die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensraeume und Arten gemaess Standarddatenbogen, die zu erhalten sind: - Moorwaelder (91D0, Prioritaerer Lebensraum), - Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010), - Uebergangs- und Schwingrasenmoore (7140), ab) Weitere bedeutende Arten, die nach den Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG zu schuetzen sind: - Grauspecht (Picus canus), b) Schutzziele fuer die unter aa) genannten Lebensraumtypen ba) Erhaltung und Entwicklung von Moorwaeldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, iinklusive ihrer Vorwaldstadien durch - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser-, Naehrstoffhaushalts und Boden- wasserchemismus, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen, Verbot der Einleitung naehrstoffreichen Wassers, - Foerderung natuerlicher Prozesse, insbesondere natuerlicher Verjuengungs- und Zerfallsprozesse bodenstaendiger Baumarten sowie natuerlicher Sukzessionsentwicklung zu Waldgesellschaften natuerlicher Artenzusammensetzung, - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte, - Verbot von Kalkung, bb) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Feuchtheiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - Wiederherstellung von Feuchtheiden auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushalts, - Sicherung und Schaffung ausreichend grosser naehrstoffarmer Pufferzone…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GM-069

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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