NSG Loopebachtal mit Nebentaelern
Naturschutzgebiet GM-064 · 77,3 ha · Engelskirchen
Schutzzweck
Die Schutzausweisung erfolgt - zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Mittelgebirgsbachtales mit Erlenufergehoelzen, bachbegleitenden Erlen- und Eschenwaeldern sowie Nass- und Feuchtgruenland. Ein Teil des Naturschutzgebietes ist als Schutzgebiet DE-5010-302 nach den Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Bestandteil des europaeischen kohaerenten Netzes von besonderen Schutzgebieten (Natura 2000). Das Naturschutzgebiet N 10 Loopebachtal mit Nebentaelern beinhaltet Lebensraeume und Tierarten, die im Sinne des europaweiten Schutzge- bietssystems Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schuetzen sind. Vorrangige Schutz- zwecke und Schutzziele fuer das Gebiet mit der Nummer 2.1-10 gemaess Paragraph 48c LG und EU-Richtlinie 92/43/EWG: a) Schutzgegenstand aa) Fuer die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG ausschlaggebende Lebensraeume und Arten gemaess Standarddatenbogen, die zu erhalten sind - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald (91E0, Prioritärer Lebensraum), ab) Weitere bedeutende Lebensraumtypen und Arten, die nach den Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG zu schuetzen sind: - Groppe (Cottus gobio), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), b) Schutzziele fuer den unter aa) genannten Lebensraumtyp ba) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession oder ggf. Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Grosshoehlen und Uraltbaeumen (z.B. fuer Schwarzspecht), - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasserund/ oder Ueberflutungsverhaeltnisse, c) Schutzziele fuer die unter ab) genannten Arten ca)Erhaltung und Foerderung der Groppen-Population durch - Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger, kuehler, sauerstoffreicher und totholzhaltiger Gewaesser…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GM-064
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