NSG Waelder, Haenge und Uferbereiche der Großen Dhuenntalsperre
Naturschutzgebiet GL-080 · 104,4 ha · Odenthal, Kürten
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet umfasst die zumeist bewaldeten südwestlichen Hänge der Großen Dhünntalsperre zwischen der Staumauer im Westen und Großeheide im Süden. An den Hängen fließen Quellbäche ins Tal, die in die zum Teil durch Röhrichte belebten Uferbereiche einmünden. Die südwestliche Ausdehnung des Gebietes wird in der Regel durch die Wald-Offenland-Grenze markiert. Das Gebiet ist aufgrund der großen Flächenausdehnung naturnaher Buchenwälder und deren relativen Unberührtheit in besonderer Weise repräsentativ für die Bergischen Hochflächen. Es bildet eine räumlich-funktionale Einheit mit dem Wasserkörper der Großen Dhünntalsperre. Die Hangwälder übernehmen eine wichtige Bodenschutzfunktion für die Talsperre. Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und Optimierung der ufernahen Lebensgemeinschaften, der naturnahen Bachauenwälder, der Grünlandfluren sowie Feucht- und Nassbrachen und Quellbereiche mit einer schrittweisen Umwandlung von Nadelholzbeständen in ökologisch wertvolle Mischwald- und Laubholzbestände. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Sicherung der Funktion als überregionale Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an Biotopkomplexe aus alten Laubwaldbeständen, Brachflächen, naturnahem Flusslauf, feuchten Grünländern, Quellen und Bächen gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an ein Kerbtalsystem mit naturnahen Laubwäldern, Feuchtwiesenbrachen und naturnahen Fließgewässern und ihren Quellbereichen sowie naturnahen Buchenwäldern gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an Nasswiesen am Ufer der Dhünntalsperre gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an alte Laubwälder als Ergänzungsflächen zum benachbarten LSG „Wasserflächen der Großen Dhünntalsperre“ gebundenen Lebensgemeinsch…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-080
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen