NSG Agger
Naturschutzgebiet GL-073 · 29,5 ha · Overath, Engelskirchen
Schutzzweck
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines abschnittsweise naturnahen Mittelgebirgsflusses. Im einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt. - Erhaltung und Sicherung der gemäß § 62 LG NW geschützten Biotope: Fließgewässer (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG) - Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer Bedeutung - Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Flusslaufes (§ 20, Satz 1 Buchstabe a und c LG sowie § 20 Satz 2 LG) - Erhaltung, Entwicklung und Widerherstellung der Lebensräume von störungsempfindlichen, seltenen und gefährdeten, naturraumtypischen Tierarten (§ 20, Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) - in Ausführung des § 48 c LG NW in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/ EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG NW: - zur Erhaltung folgender wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie: - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis, 1099) - Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096) - Groppe (Cottus gobio) - zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) c) zur Wiederherstellung folgender Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Über die allgemeinen Regelungen im Naturschutzgebiet hinaus sind zur Erhaltung und Erreichung des Schutzzwecks zusätzliche Maßnahmen (zwecks Ausfüllen der Schutzziele) für das FFH- Gebiet für folgende Lebensraumtypen und Arten geboten: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Teillebensraumqualität für das Flussneunauge durch - Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang I bzw. IV der FFH-Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, prioritärer Lebensrau…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-073
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