Naturschutzgebiet NRW

NSG Grube Weiss

Naturschutzgebiet GL-059 · 12,7 ha · Bergisch Gladbach

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines ehemaligen Steinbruchgeländes, das sich durch ein sehr vielfältiges Biotopmosaik unterschiedlichster Standortverhältnisse auszeichnet und einer Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten Lebensraum bietet. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Erhaltung und Entwicklung der aufgelassenen Grube als wertvoller Sekundärlebensraum für zahlreiche, zum Teil in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) • Erhaltung und Entwicklung von biogeographisch bedeutsamen Arten und auf Sekundärlebensräume und relativ ungestörte Bereiche angewiesene Amphibien- und Reptilienarten wie Geburtshelferkröte, Zauneidechse, Ringelnatter, Kleiner Wasserfrosch (§ 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie § 20 Satz 2 LG) • Erhaltung des abwechslungsreichen Mosaiks verschiedenartiger, eng verzahnter Biotope wie Sukzessionswald, Gebüsch, Gewässer und Brachflächen in verschiedenen Stadien und der dort vorkommenden Lebensgemeinschaften • In Ausführung des § 48c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL vom 21.05.1992, ABl. EG Nr. L 206 S. 7 in der jeweils gültigen Fassung) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, ABl. EG Nr. L 103 S. 1 in der jeweils gültigen Fassung) gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemäß § 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes • Zur Erhaltung und Förderung der Populationen folgender wildlebender Tierart gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie und deren Lebensräumen: weitere gefährdete Amphibienart ( ) Darüber hinaus hat das FFH- Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und /oder für Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie Bedeutung für: - Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) - Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) - Zauneidechse (Lacerta agilis). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ak.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lps_text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2008, außerkraft: …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-059

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