Naturschutzgebiete

NSG Eifgenbachtal und Seitentaeler

Naturschutzgebiet GL-058 · 342,0 ha · Wermelskirchen

Schutzzweck

Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden, in weiten Teilen naturnahen, für den Biotopverbund herausragend wertvollen Bachtalsystems einschließlich seiner zulaufenden zahlreichen Seitensiefen, Grünlandflächen sowie begleitenden naturnahen Laubholzbeständen. Im Rahmen der landesweiten Biotopvernetzung stellt das Talsystem eine Kernfläche im Naturpark Bergisches Land dar und ist Teil des Dhünn-Eifgenbach-Korridors, der die Vernetzung zwischen den beiden Naturräumen Bergische Hochflächen und Bergische Heideterrassen herstellt. Wegen des Vorkommens international bedeutender Biotoptypen sind die Täler als Refugial- und Ausbreitungsraum auch europaweit bedeutend. Die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Wiesentäler im Wechsel mit strukturreich ausgebildeten Erlen-Eschen-Auwäldern, die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes der Sternmieren-Eichen-Hainbuchenbestände sind von vorrangiger Bedeutung. Das Eifgenbachtal weist für den Naturraum Bergische Hochflächen repräsentative Erlen- und Erlen-Eschen-Auwälder mit meist gutem bis hervorragendem Erhaltungszustand auf. Ebenfalls mit gutem Erhaltungszustand sind typische Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder in den Tälern und ausgedehnte repräsentative Hainsimsen-Buchenwälder ausgebildet. Typisch entwickelte feuchte Uferhochstaudenfluren und die durch die naturnahe Fließdynamik geschaffenen natürlichen und naturnahen Sohlen- und Uferstrukturen mit entsprechend bachtypischen Biozönosen kennzeichnen die beispielhaft ausgeprägten Mittelgebirgsfließgewässer. Das Talsystem ist von landesweiter Bedeutung und beherbergt mit den feuchten Hochstaudenfluren und den Auwäldern international bedeutende Lebensräume und die Groppe als international bedeutsame Art. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Sicherung und Entwicklung der Funktion als Kernfläche im Biotopverbund von herausragender Bedeutung einschließlich seiner Verbindungsflächen und Verbindungselemente (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG); • Erhaltung und Sicherung der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: unverbaute Fließgewässerbereiche, Auwälder, Quellbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Röhrichte, stehende Binnengewässer, natürliche Felsen, offene natürliche Block-, Schutt-, Geröllhalden, Moore (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe,…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-058

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