NSG Scherfbachtal mit Quellbereichen und Seitentaelern
Naturschutzgebiet GL-029 · 79,7 ha · Odenthal, Kürten
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet umfasst den in Odenthal liegenden Teil des naturnahen Scherfbachoberlaufes und mehrere Zuläufe. Das nordöstliche Fließgewässersystem des Scherfbaches ist aufgrund des naturnahen Verlaufs repräsentativ für das Bergische Land. Der besondere Wert gründet sich auf die vergleichsweise große Ausdehnung, die geringe Beeinträchtigung der Wasserqualität aufgrund der überwiegenden Siedlungsferne der Quellregionen und die häufig naturnahe Bestockung der Hänge. Das Gebiet ist Teil des Fließgewässerverbundsystems des Bergischen Landes. Die Gewässer sind naturnah und beherbergen die charakteristische Quellbachfauna. Zum Naturschutzgebiet gehört ferner der überwiegend naturnahe Abschnitt des Scherfbaches bis zur Mündung in die Dhünn, mit abwechslungsreichem Kleinrelief und Sickerquellen mit typischer und floristisch bemerkenswerter Quellflora sowie kleinflächigem Erlenwald. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungsflächen und Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 2; 3 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG); • Schutz, Pflege und Entwicklung der an naturnahe, unverbaute Quellbereiche, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Nass- und Feuchtgrünland, naturnahe, unverbaute Fließgewässerbereiche, Auwälder und sonstige naturnahe Waldbestände gebundenen Lebensgemeinschaften sowie standortangepasster, charakteristischer und seltener Pflanzen- und Tierarten und als Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb der Dhünn-Scherfbach-Biotopachse (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Erhaltung und Optimierung eines Bachtales mit naturnahem Bach und vorkommenden schutzwürdigen Grundwasserböden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial, Auenwaldresten, Feuchtgrünland und naturnahem Hangwald mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop innerhalb der Scherfbach-Dhünn-Biotopachse (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Erhaltung der naturnahen Fließgewässerabschnitte mit begleitenden Ufergehölzen und Auenwaldresten als landesweit gefährdete Biotoptypen (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 u. 3 BNatSchG); • Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten – insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen und bemerkenswerten Arten (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSch…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief GL-029
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen